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Einzügige Steigleitern Steighöhe7,28m Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz S

Produktinformationen "Einzügige Steigleitern Steighöhe7,28m Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz S"

Überblick

Du bist auf der Suche nach einer verlässlichen Lösung für sicheres Arbeiten in der Höhe? Es geht nichts über die GÜNZBURGER STEIGTECHNIK einzügige Steigleiter, welche dir eine Steighöhe von 7,28m bietet. Diese Leiter ist ideal für den industriellen und gewerblichen Einsatz – genau dann, wenn du auf Höhe arbeiten musst und dabei höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen willst.

Sicherheit geht vor

Die Steigleiter genügt den Normen DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4. Beachte bitte, dass abhängig von der Situation am Ausstieg weitere Komponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich sein könnten. Diese sind in diesem Angebot nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.

Über das Produkt

  • Hersteller: GÜNZBURGER STEIGTECHNIK
  • EAN: 4031405934887
  • Kategorie: Leitern

Abmessungen und weitere Informationen

Die Steigleiter besitzt eine minimale senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen von 1.680 mm. Der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme muss mindestens 75 mm betragen. Denke auch daran, das Antrittsmaß, der Abstand zwischen Einstiegsebene und der ersten Sprosse, einzuhalten - zwischen 100 und 400mm ist das ideal, und die oberste Sprosse sollte auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen.

Für wen ist diese Steigleiter besonders geeignet?

Diese Leiter ist optimal für Personen geeignet, die regelmäßig auf Höhe arbeiten und sich dabei auf eine sichere und stabile Aussichtsplattform verlassen müssen, wie insbesondere Handwerker, Monteure oder auch Hausmeister. Sie ist ideal für den Einsatz in Lagerhallen, Produktionsstätten, unter freiem Himmel oder in jedem anderen Umfeld, wo Arbeiten in der Höhe durchgeführt werden müssen.

Schlussgedanken

Zu guter Letzt wollen wir dir sagen, dass eine Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit, beispielsweise G 41, je nach den Umständen der jeweiligen Steigleiteranlage erforderlich sein könnte. Außerdem sollte der Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds für jedes Bauvorhaben von einem verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft werden.